Gesetze / Bürgerliches Gesetzbuch
BGB§ 1585b Unterhalt für die Vergangenheit
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1585b#abs-1 (1) Wegen eines Sonderbedarfs (§ 1613 Abs. 2) kann der Berechtigte Unterhalt für die Vergangenheit verlangen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1585b#abs-2 (2) Im Übrigen kann der Berechtigte für die Vergangenheit Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur entsprechend § 1613 Abs. 1 fordern.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BGB/1585b#abs-3 (3) Für eine mehr als ein Jahr vor der Rechtshängigkeit liegende Zeit kann Erfüllung oder Schadensersatz wegen Nichterfüllung nur verlangt werden, wenn anzunehmen ist, dass der Verpflichtete sich der Leistung absichtlich entzogen hat.
Wird zitiert von 56 Entscheidungen zu § 1585b BGB →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 11.05.2005 – XII ZR 108/02Zitiert von 8
- OLG Düsseldorf, 21.11.2018 – 5 UF 1-18
- BSG, 20.12.2012 – B 8 SO 75/12 BSozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen - Nichterforderlichkeit des tatsächlichen Bestehens eines zivilrechtlichen UnterhaltsanspruchsZitiert von 15
- BGH, 22.11.2006 – XII ZR 152/04Zitiert von 8
- OLG Frankfurt am Main, 05.02.2020 – 4 UF 249/16
- BGH, 24.09.2009 – IX ZR 87/08Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- OLG Bremen, 14.12.2023 – 5 UF 36/23
- BGH, 10.08.2022 – XII ZB 83/20Versorgungsausgleichsverfahren: Berücksichtigung eines gerichtlichen Vergleichs mit Abgeltungsklausel hinsichtlich BerufsunfähigkeitsrentenZitiert von 5
- OLG Nürnberg, 23.02.2022 – 11 UF 1106/21
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1585b BGB zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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21.12.2007 Ausfertigung
§ 1585b neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Dezember 2007 (BGBl. I 3189)
BGBl. 2007 I S. 3189
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.