§ 62d (weggefallen)
Stand: 01.06.2026
Wird zitiert von 38
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BGH, 29.10.2024 – XIII ZB 76/24Verlängerung der Zurückweisungshaft nach Anhörung des Betroffenen ohne anwaltlichen BeistandZitiert von 6
- BGH, 11.06.2024 – XIII ZA 2/24Abschiebungshaft: Pflicht zur Bestellung eines beim Bundesgerichtshof zugelassenen Rechtsanwalts für die Durchführung eines RechtsbeschwerdeverfahrensZitiert von 3
- LG Frankfurt am Main, 28.07.2025 – 2-12 T 151/25
- LG Freiburg, 06.09.2024 – 4 T 69/24
- AG Stuttgart, 10.07.2024 – 527 XIV 271/24 B
- LG Paderborn, 14.08.2025 – 5 T 231/25
Zuletzt entschieden
- BGH, 11.08.2026 – XIII ZB 40/26Abschiebungshaft: Keine Pflicht des Haftrichters zur Nachfrage bezüglich eines gewählten Bevollmächtigten bei Einverständnis mit der Beiordnung eines Anwalts nach § 62d AufenthG KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasst
- LG Paderborn, 02.04.2026 – 5 T 99/26
- LG Paderborn, 09.12.2025 – 5 T 333/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 62d AufenthG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 62d AufenthG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.