§ 30 Offensichtlich unbegründete Asylanträge
Stand: 12.06.2026
Ein nach Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348 unbegründeter Asylantrag ist im Einklang mit Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1348 als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung einer der in Artikel 42 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1348 aufgeführten Umstände vorliegt. Bei unbegleiteten Minderjährigen ist ein nach Artikel 39 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2024/1348 unbegründeter Asylantrag im Einklang mit Artikel 39 Absatz 4 der Verordnung (EU) 2024/1348 als offensichtlich unbegründet abzulehnen, wenn zum Zeitpunkt des Abschlusses der Prüfung einer der in Artikel 42 Absatz 3 Buchstabe a, b oder c der Verordnung (EU) 2024/1348 aufgeführten Umstände vorliegt.
Wird zitiert von 1.250 Entscheidungen zu § 30 AsylG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Sigmaringen, 23.04.2014 – A 1 K 1148/13Zitiert von 1
- VG Sigmaringen, 13.09.2016 – 3 K 5322/15Zitiert von 1
- VG Wiesbaden, 11.10.2024 – 1 L 1512/24.WI.AZitiert von 6
- VG Wiesbaden, 23.04.2024 – 4 L 353/24.WI.AEilrechtsschutz gegen Abschiebungsandrohung; keine Anwendung des Minderjährigenschutzes bei Volljährigkeit im Zeitpunkt der Asylanhörung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Minden, 30.10.2023 – 2 L 930/23.AZitiert von 10
- VG Braunschweig, 03.03.2008 – 6 A 141/05Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- VG Köln, 18.09.2026 – 22 L 2308/26.AAnwendbares Recht auf vor der GEAS-Reform gestellte Asylanträge; Auslegung der Übergangsvorschrift des § 87e AsylG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
- VG Köln, 08.09.2026 – 4 L 2167/26.AAsylrecht: Eilantrag gegen Abschiebungsandrohung nach Ablehnung eines Folgeantrags als offensichtlich unbegründet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- VG Düsseldorf, 01.09.2026 – 29 L 2474/26.AErnstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit der Ablehnung eines Asylantrags als offensichtlich unbegründet Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasst
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 30 AsylG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.02.2026 in Kraft
§ 30 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Dezember 2025 (BGBl. I Nr. 364)
BGBl. 2025 I Nr. 364
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21.02.2024 Ausfertigung
§ 30 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 21. Februar 2024 (BGBl. I Nr. 54)
BGBl. 2024 I Nr. 54
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31.07.2016 Ausfertigung
§ 30 geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 31. Juli 2016 (BGBl. I 1939)
BGBl. 2016 I S. 1939
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11.03.2016 Ausfertigung
§ 30 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I 390)
BGBl. 2016 I S. 390
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11.03.2016 Ausfertigung
§ 30 eingefügt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 11. März 2016 (BGBl. I 394)
BGBl. 2016 I S. 394
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28.08.2013 Ausfertigung
§ 30 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. August 2013 (BGBl. I 3474)
BGBl. 2013 I S. 3474
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