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Artikel 1 · BT-Drs. 18/7538 · S. 15
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes)
Zu Artikel 1 (Änderung des Asylgesetzes) Zu Nummer 1 Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung. Zu Nummer 2 Um die beschleunigten Verfahren zu koordinieren, sollen das Bundesamt und die Länder vereinbaren, an welchen Standorten diese Verfahren durchgeführt werden. Die besonderen Aufnahmeeinrichtungen unterscheiden sich von den in § 5 Absatz 3 Satz 1 legaldefinierten Aufnahmeeinrichtungen nur durch die in ihnen untergebrachte beson- dere Personengruppe nach § 30a Absatz 1. Zu Nummer 3 Zu Buchstabe a Die Rechtsfolge der Nichtbefolgung einer Weiterleitung, die im bisherigen Absatz 2 geregelt war, wird nunmehr in Absatz 1 geregelt. Hier findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechende Anwendung, so dass das als Verfahren eingestellt gilt, wenn der Ausländer sich nicht unverzüglich oder bis zu einem ihm von der Behörde genannten Zeitpunkt bei der ihm benannten Aufnahmeeinrichtung meldet. Um sein Asylverfahren durchzuführen, ist daher ein Wiederaufnahmeantrag im Sinne des § 33 Absatz 5 Satz 2 erforderlich. Dies gilt nicht, wenn der Ausländer unverzüglich, das heißt ohne schuldhaftes Zögern nachweisen kann, dass sein Versäumnis auf Umständen beruht, auf die er keinen Einfluss hatte. Die Belehrungspflicht aus dem bisherigen Absatz 2 wird aus redaktionellen Gründen ebenfalls in Absatz 1 gere- gelt. Zu Buchstabe b Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Drucksache 18/7538 – 16 – Deutscher Bundestag – 18. Wahlperiode Zu Buchstabe c Es handelt sich um eine redaktionelle Folgeänderung. Zu Nummer 4 Im Falle der Nichtbefolgung einer Weiterleitung findet § 33 Absatz 1, 5 und 6 entsprechende Anwendung, so dass das Verfahren als eingestellt gilt, wenn der Ausländer sich nicht unverzüglich oder bis zu einem ihm von der Aufnahme
Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 12.478 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.
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Herkunft
BT-Drs. 18/7538, 18. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 49.932–62.410 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.03) +D1D2D3 · Prüfwert b93d59ddd7d19fcc….
Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP