Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz

ArbGG

§ 73 Revisionsgründe

Stand: 10.06.2019

ArbeitsrechtBund122 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/73#abs-1 (1) Die Revision kann nur darauf gestützt werden, daß das Urteil des Landesarbeitsgerichts auf der Verletzung einer Rechtsnorm beruht. Sie kann nicht auf die Gründe des § 72b gestützt werden.

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ArbGG/73#abs-2 (2) § 65 findet entsprechende Anwendung.

§ 72b § 74