Gesetze / Arbeitsgerichtsgesetz
ArbGG§ 65 Beschränkung der Berufung
Stand: 10.06.2019
Das Berufungsgericht prüft nicht, ob der beschrittene Rechtsweg und die Verfahrensart zulässig sind und ob bei der Berufung der ehrenamtlichen Richter Verfahrensmängel unterlaufen sind oder Umstände vorgelegen haben, die die Berufung eines ehrenamtlichen Richters zu seinem Amte ausschließen.
Wird zitiert von 164 Entscheidungen zu § 65 ArbGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 27.06.2019 – 5 P 2/18Verneinte Rechtswegeröffnung als Verfahrensmangel; Recht der Personalvertretung auf Durchführung einer DienstvereinbarungZitiert von 23
- ArbG Köln, 08.07.2021 – 14 Ha 3/20Zitiert von 1
- LAG Baden-Württemberg, 27.02.2009 – 7 Sa 87/08Zitiert von 7
- BAG, 28.03.2019 – 8 AZR 366/16Haftung für Kartellbuße - RechtswegzuständigkeitZitiert von 4
- BAG, 26.03.1992 – 2 AZR 443/91Arbeitsgerichtsverfahren: Prüfung der Zulässigkeit des Rechtsweges durch das Berufungsgericht bei unterlassener Vorabentscheidung durch Beschluss Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 33
- LAG Rheinland-Pfalz, 14.05.2013 – 6 SaGa 2/13Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- BAG, 29.01.2026 – 8 AZR 82/25 (A)Internationale Zuständigkeit deutscher Gerichte
- BAG, 27.01.2026 – 3 AZR 84/25Hinterbliebenenversorgung - Versorgungsausgleich
- LAG Baden-Württemberg, 12.11.2025 – 4 Sa 5/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 65 ArbGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
-
27.07.2001 Ausfertigung
§ 65 geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 27. Juli 2001 (BGBl. I 1887)
BGBl. 2001 I S. 1887
-
17.12.1990 Ausfertigung
§ 65 geändert und eingefügt durch Artikel 6 des Gesetzes vom 17. Dezember 1990 (BGBl. I 2809)
BGBl. 1990 I S. 2809
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.