§ 44b (weggefallen)
Stand: 19.10.2021
Wird zitiert von 11
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 20.07.1998 – 2 BvE 2/98Überprüfung des Beschlusses des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Tätigkeit eines Abgeordneten für den Staatssicherheitsdienst der DDR durch das Bundesverfassungsgericht (Dr. Gysi)Zitiert von 9
- BVerfG, 21.05.1996 – 2 BvE 1/95Überprüfung von Bundestagsabgeordneten auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der DDRZitiert von 2
- VG Berlin, 11.02.2021 – 2 K 184.18
- BVerfG, 04.07.2007 – 2 BvE 1/06Zum verfassungsrechtlichen Status der Mitglieder des deutschen Bundestages (Entscheidung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG)Zitiert von 66
- BVerfG, 02.07.2019 – 2 BvE 4/19 · Bundesverfassungsrichterwahl IIZitiert von 9
- BVerfG, 01.04.1998 – 2 BvE 1/98Zum Verfahren gemäß § 44b Abgeordnetengesetz
Zuletzt entschieden
- BGH, 05.07.2022 – StB 7 - 9/22, StB 7/22, StB 8/22, StB 9/22Bestechlichkeit oder Bestechung von Mandatsträgern: Reichweite des Tatbestandsmerkmals "bei der Wahrnehmung seines Mandates"; Berufung des Abgeordneten auf seinen Status; Ausnutzung von Beziehungen zu Entscheidungsträgern der Exekutive
- VG Schleswig, 29.09.2017 – 12 A 79/13Zitiert von 1
- BVerwG, 25.06.2015 – 7 C 2/14Zitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44b AbgG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Für § 44b AbgG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.