§ 44b (weggefallen)
Stand: 19.10.2021
Für § 44b AbgG liegt kein Text vor.
Die Norm ist im Gesetz verzeichnet, aber die konsolidierte Textfassung enthält an dieser Stelle keinen Text — etwa weil sie aufgehoben oder noch nicht in Kraft getreten ist.
Wird zitiert von 11 Entscheidungen zu § 44b AbgG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 20.07.1998 – 2 BvE 2/98Überprüfung des Beschlusses des Bundestagsausschusses für Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung über die Tätigkeit eines Abgeordneten für den Staatssicherheitsdienst der DDR durch das Bundesverfassungsgericht (Dr. Gysi)Zitiert von 10
- BVerfG, 21.05.1996 – 2 BvE 1/95Überprüfung von Bundestagsabgeordneten auf eine Tätigkeit oder politische Verantwortung für den Staatssicherheitsdienst der DDRZitiert von 2
- VG Berlin, 11.02.2021 – 2 K 184.18
- BVerfG, 04.07.2007 – 2 BvE 1/06Zum verfassungsrechtlichen Status der Mitglieder des deutschen Bundestages (Entscheidung nach § 15 Abs. 4 Satz 3 BVerfGG)Zitiert von 73
- BVerfG, 02.07.2019 – 2 BvE 4/19 · Bundesverfassungsrichterwahl IIZitiert von 10
- BVerwG, 30.09.2009 – 6 A 1.08Zitiert von 26
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 29.09.2017 – 12 A 79/13Zitiert von 1
- BVerwG, 25.06.2015 – 7 C 2/14Zitiert von 6
- BVerwG, 25.06.2015 – 7 C 1/14Informationszugang zu mandatsbezogenen Zuarbeiten der Wissenschaftlichen Dienste des Deutschen BundestagesZitiert von 51
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 44b AbgG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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08.10.2021 Ausfertigung
§ 44b aufgehoben durch Artikel 1 des Gesetzes vom 8. Oktober 2021 (BGBl. I 4650)
BGBl. 2021 I S. 4650
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14.11.2020 Ausfertigung
§ 44b geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 14. November 2020 (BGBl. I 2394)
BGBl. 2020 I S. 2394
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22.08.2005 Ausfertigung
§ 44b umnummeriert und neu gefasst durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. August 2005 (BGBl. I 2482 iVm Bek)
BGBl. 2005 I S. 2482
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.