Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 64
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/64#abs-1 (1) Der Antrag ist nur zulässig, wenn der Antragsteller geltend macht, daß er oder das Organ, dem er angehört, durch eine Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch das Grundgesetz übertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefährdet ist.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/64#abs-2 (2) Im Antrag ist die Bestimmung des Grundgesetzes zu bezeichnen, gegen die durch die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung des Antragsgegners verstoßen wird.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/64#abs-3 (3) Der Antrag muß binnen sechs Monaten, nachdem die beanstandete Maßnahme oder Unterlassung dem Antragsteller bekannt geworden ist, gestellt werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/64#abs-4 (4) Soweit die Frist bei Inkrafttreten dieses Gesetzes verstrichen ist, kann der Antrag noch binnen drei Monaten nach Inkrafttreten gestellt werden.
Wird zitiert von 211 Entscheidungen zu § 64 BVerfGG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 18.12.1984 – 2 BvE 13/83 · AtomwaffenstationierungZitiert von 38
- BVerfG, 17.09.2013 – 2 BvE 6/08, 2 BvR 2436/10Beobachtung von Abgeordneten durch das Bundesamt für VerfassungsschutzZitiert von 88
- BVerfG, 23.08.2005 – 2 BvE 5/05Verwerfung einer Organklage gegen die Entscheidung des Bundespräsidenten, den 15. Deutschen Bundestag aufzulösen, wegen Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Antragstellerin durch die Regelung über die Beibringung von UnterstützungsunterschriftenZitiert von 7
- BVerfG, 15.07.2015 – 2 BvE 4/12Zuweisung von Finanzmitteln an Fraktionen, Abgeordnete für Personal und parteinahe politische Stiftungen; Unzulässigkeit des OrganstreitverfahrensZitiert von 17
- BVerfG, 23.01.1995 – 2 BvE 6/94Überhangmandate bei der Wahl zum Deutschen BundestagZitiert von 9
- BVerfG, 24.01.2023 – 2 BvE 5/18 · PartGuaÄndG 2018 – OrganstreitZitiert von 7
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 23.07.2026 – 2 BvE 4/23Erfolglose Organklage gegen Ausgestaltung des Gesetzgebungsverfahrens zum sogenannten Heizungsgesetz im Jahr 2023 - Unzulässigkeit mangels Darlegung einer Antragsbefugnis - Zum Recht der Abgeordneten auf Teilhabe an der parlamentarischen Willensbildung, zur Befugnis des Deutschen Bundestages, das innerparlamentarische Verfahren grds autonom auszugestalten sowie zur verfassungsgerichtlichen Kontrolle der Verfahrensgestaltung des Bundestags
- BVerfG, 09.06.2026 – 2 BvE 1/22Erfolglose Organklage gegen "2G+-Regeln" für die Teilnahme von Bundestagsabgeordneten an Plenarsitzungen und Sonderveranstaltungen des Deutschen Bundestags während der Corona-Pandemie - Eingriff in Abgeordnetenrechte gerechtfertigt - Organklage teils unzulässig, iÜ offensichtlich unbegründet - Eingriff in Statusrecht aus Art 38 Abs 1 S 2 GG verhältnismäßig, mithin gerechtfertigt
- BVerfG, 27.01.2026 – 2 BvE 11/23Unzulässiger Antrag der AfD-Fraktion im Organstreitverfahren - Verletzung des parlamentarischen Auskunftsanspruchs betr Kleine Anfragen (Aufträge und Zahlungen von Bundesministerien an Journalisten) nicht hinreichend dargelegtZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 64 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.