Gesetze / Bundesverfassungsgerichtsgesetz
BVerfGG§ 15
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 48
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- BVerfG, 18.03.2003 – 2 BvB 1/01Zitiert von 13
- BVerfG, 05.08.1966 – 1 BvR 586/62, 1 BvR 610/63, 1 BvR 512/64 · Spiegel-UrteilZitiert von 66
- BVerfG, 21.06.2016 – 2 BvE 13/13, 2 BvR 2728/13, 2 BvR 2729/13, 2 BvR 2730/13, 2 BvR 2731/13Verfassungsbeschwerden und Anträge im Organstreitverfahren gegen OMT-Programm der EZB erfolglos - Demokratieprinzip als verfassungsrechtliche Grenzen des Anwendungsvorrangs des Unionsrechts - Beschluss und eventuelle Durchführung des OMT-Programms nach Maßgaben der Auslegung durch den EuGH kein Ultra-vires-Akt - keine offensichtliche Verletzung des Verbots der monetären Haushaltsfinanzierung - Beteiligung der Bundesbank an Maßnahmen im Rahmen des OMT-Programms der EZB nur unter den durch den EuGH formulierten MaßgabenZitiert von 22
- BVerfG, 01.03.2016 – 2 BvB 1/13Zurückweisung eines Richterablehnungsgesuchs im Parteiverbotsverfahren als unbegründet - hier: Ablehnung des Richters Huber
- VG Stuttgart, 19.09.2007 – 11 K 2800/06Zitiert von 2
- BVerfG, 22.12.2016 – 2 BvF 1/15Außervollzugsetzung des § 19 Zensusgesetz 2011; hier: Wiederholung der einstweiligen Anordnung (im Anschluss an BVerfGE 140, 99); Neubesetzung der Richterbank
Zuletzt entschieden
- BVerfG, 01.02.2023 – 1 BvL 7/18 · KindereheZitiert von 15
- BVerfG, 29.09.2022 – 1 BvR 2380/21, 1 BvR 2449/21 · TierarztvorbehaltZitiert von 39
- BVerfG, 21.07.2022 – 1 BvR 469/20, 1 BvR 470/20, 1 BvR 471/20, 1 BvR 472/20 · Impfnachweis (Masern)Zitiert von 114
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 15 BVerfGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/15#abs-1 (1) Der Präsident des Bundesverfassungsgerichts und der Vizepräsident führen den Vorsitz in ihrem Senat. Sie werden von dem dienstältesten, bei gleichem Dienstalter von dem lebensältesten anwesenden Richter des Senats vertreten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/15#abs-2 (2) Jeder Senat ist beschlußfähig, wenn mindestens sechs Richter anwesend sind. Ist ein Senat in einem Verfahren von besonderer Dringlichkeit nicht beschlußfähig, ordnet der Vorsitzende ein Losverfahren an, durch das so lange Richter des anderen Senats als Vertreter bestimmt werden, bis die Mindestzahl erreicht ist. Die Vorsitzenden der Senate können nicht als Vertreter bestimmt werden. Das Nähere regelt die Geschäftsordnung.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/15#abs-3 (3) Nach Beginn der Beratung einer Sache können weitere Richter nicht hinzutreten. Wird der Senat beschlußunfähig, muß die Beratung nach seiner Ergänzung neu begonnen werden.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/BVerfGG/15#abs-4 (4) Im Verfahren gemäß § 13 Nummer 1, 2, 2a, 4 und 9 bedarf es zu einer dem Antragsgegner nachteiligen Entscheidung in jedem Fall einer Mehrheit von zwei Dritteln der Mitglieder des Senats. Im übrigen entscheidet die Mehrheit der an der Entscheidung mitwirkenden Mitglieder des Senats, soweit nicht das Gesetz etwas anderes bestimmt. Bei Stimmengleichheit kann ein Verstoß gegen das Grundgesetz oder sonstiges Bundesrecht nicht festgestellt werden.