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Artikel 1 · BT-Drs. 19/13507 · S. 4

Zu Artikel 1 (Änderungen des Abgeordnetengesetzes – AbgG)

Zu Artikel 1 (Änderungen des Abgeordnetengesetzes – AbgG)
Zu Nummer 1 (§ 32)
Es handelt sich um eine redaktionelle Änderung, da nach Aufhebung von § 33 AbgG durch das dreißigste Gesetz
zur Änderung des Abgeordnetengesetzes und Dreiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Europaabgeordne-
tengesetzes vom 11. Juli 2014 (BGBl I S. 906) der Verweis ins Leere läuft.
Zu Nummer 2 und 4 (§§ 34 und 44b)
Mit den Änderungen wird die gesetzliche Pflicht zur Veröffentlichung bestimmter Angaben in einem Amtlichen
Handbuch aufgehoben. Die betreffenden Informationen müssen weiter veröffentlicht werden. Dies kann in geeig-
neter Weise geschehen; im Regelfall wird die Veröffentlichung im Internet ausreichend sein, um den Transpa-
renzerfordernissen im Abgeordnetengesetz und den Verhaltensregeln zur Geltung zu verhelfen. Die Bereitstellung
eines ständig neu aufzulegenden Amtlichen Handbuchs als Druckwerk ist nicht mehr zeitgemäß und wäre mit
vermeidbaren Kosten und zusätzlichem Arbeitsaufwand zulasten der Bearbeitung anderer Anzeigen verbunden.
Zu Nummer 3 (§ 44a)
Mit der Änderung werden auch Verstöße gegen die Anzeigepflicht von anzeigepflichtigen Spenden und Verstöße
gegen das Annahmeverbot des § 44a Absatz 2 AbgG unter die Sanktionsfolge des Ordnungsgeldes gestellt. Weil
wesentliche Regelungen im Gesetz selbst stehen müssen, ist eine entsprechende Verankerung im Abgeordneten-
gesetz erforderlich. Mit dieser Änderung wird die Empfehlung der Staatengruppe gegen Korruption des Europa-
rates (GRECO) umgesetzt und eine noch wirksamere Kontrolle und Durchsetzung der Anzeigepflichten sowie
der Regeln zu Interessenkonflikten und anderer Verhaltensregeln für Abgeordnete gewährleistet.
Deutscher Bundestag – 19. Wahlperiode – 5 – Drucksache 19/13507
§44a Absatz 4 Satz 2 lautet damit künftig wie fo

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 2.049 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/13507, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 5.258–7.307 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.05) +D1D2D3 · Prüfwert 7dd2034e0ffea136….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP