§ 81 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Stand: 01.04.2024
Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Atomrechts, des Konsumcannabisgesetzes, des Medizinal-Cannabisgesetzes, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt.
Wird zitiert von 12 Entscheidungen zu § 81 AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 16.03.2006 – 2 BvR 954/02Strafrecht: Bestimmtheit des Arzneimittelbegriffs bei Designerdrogen (§ 2 Abs. 1 Nr. 5 AMG); Beweisverwertung nach verfristeter Durchsuchung; Besetzung von Auffangstrafkammern Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 25
- BGH, 17.12.2019 – 1 StR 364/18(Anforderungen an den Vorsatz hinsichtlich einer nicht geringen Menge Betäubungsmittel)Zitiert von 10
- BGH, 12.04.2011 – 5 StR 463/10Strafbarer Arzneimittelhandel: Unerlaubten Großhandel mit dem verschreibungspflichtigen Arzneimittel Ephedrinhydrochlorid zwecks Herstellung des Betäubungsmittels CrystalspeedZitiert von 6
- BGH, 08.12.2009 – 1 StR 277/09Arzneimittelstrafrecht: Strafbarkeit des unerlaubten Inverkehrbringens von Gamma-Butyrolacton (GBL) zu Konsumzwecken Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 11
- BayObLG, 23.03.2023 – 206 StRR 11/23
- OLG Düsseldorf, 02.08.2018 – 15 U 21/18Zitiert von 4
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 29.12.2014 – 13 A 1203/14
- OVG NRW, 17.09.2013 – 13 A 1100/12Fehlende Eigenschaft nikotinhaltiger Liquids für E-Zigaretten als Arzneimittel sowie der E-Zigarette als Medizinprodukt Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OVG NRW, 17.09.2013 – 13 A 2448/12Zitiert von 7
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 81 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 81 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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10.12.2015 Ausfertigung
§ 81 eingefügt durch Artikel 3 17. 12. 2016 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I 2210)
BGBl. 2015 I S. 2210
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