§ 81 Verhältnis zu anderen Gesetzen
Die Vorschriften des Betäubungsmittel- und Atomrechts, des Anti-Doping-Gesetzes und des Tierschutzgesetzes bleiben unberührt.
Änderungsverlauf
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01.04.2024 in Kraft
§ 81 eingefügt durch Artikel 7 des Gesetzes vom 27. März 2024 (BGBl. I Nr. 109)
BGBl. 2024 I Nr. 109
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10.12.2015 Ausfertigung
§ 81 eingefügt durch Artikel 3 17. 12. 2016 des Gesetzes vom 10. Dezember 2015 (BGBl. I 2210)
BGBl. 2015 I S. 2210
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Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.