§ 1 Zweck des Gesetzes
Stand: 28.01.2022
Es ist der Zweck dieses Gesetzes, im Interesse einer ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung mit Arzneimitteln für die Sicherheit im Verkehr mit Arzneimitteln, insbesondere für die Qualität, Wirksamkeit und Unbedenklichkeit der Arzneimittel, nach Maßgabe der folgenden Vorschriften zu sorgen.
Wird zitiert von 195 Entscheidungen zu § 1 AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 – 9 S 1071/16Zitiert von 6
- BSG, 27.09.2005 – B 1 KR 6/04 RGesetzliche Krankenversicherung: Ausschluss der Leistungsgewährung für ein Arzneimittel bei lediglich verfahrensrechtlich hergeleiteter Verkehrsfähigkeit Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 45
- OVG NRW, 26.09.2019 – 13 A 3290/17Abgrenzung von Präsentationsarzneimittel und stofflichem Medizinprodukt; Reichweite der Zweifelsfallregelung des § 2 Abs. 3a AMG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 20
- OVG NRW, 26.09.2019 – 13 A 3293/17Zitiert von 4
- OVG NRW, 26.09.2019 – 13 A 3292/17Zitiert von 6
- BSG, 17.03.2005 – B 3 KR 2/05 RGKV-Arzneimittelversorgung: Apothekeneinfuhr und Abgabe eines Fertigarzneimittels bei ruhender Zulassung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 12.03.2026 – 3 C 2.24Herstellung von Arzneimitteln in einer Apotheke
- LSG NRW, 23.01.2026 – L 16 KR 858/25 B ER
- OVG Niedersachsen, 17.12.2025 – 13 ME 184/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 1 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 3 28. 1. 2022 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
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06.05.2019 Ausfertigung
§ 1 geändert durch Artikel 11 des Gesetzes vom 6. Mai 2019 (BGBl. I 646)
BGBl. 2019 I S. 646
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.