§ 4a Ausnahme vom Anwendungsbereich
Stand: 28.01.2022
Wird zitiert von 13
Nach Gewicht
- OVG Niedersachsen, 11.07.2023 – 14 LC 44/22Zitiert von 3
- OVG Niedersachsen, 26.02.2019 – 13 ME 289/18Zitiert von 2
- VG Karlsruhe, 26.09.2022 – 1 K 3887/21Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 24.04.2024 – 9 S 2412/22Zitiert von 1
- VG Oldenburg (Oldenburg), 21.06.2018 – 7 B 2260/18Zitiert von 1
- VGH Baden-Württemberg, 13.03.2018 – 9 S 1071/16Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 03.09.2020 – 3 C 10/18Keine Erlaubnisfreiheit zur Herstellung von Wirkstoffen tierischer Herkunft für ÄrzteZitiert von 1
- BVerwG, 20.12.2019 – 3 B 20/19Herstellung von Arzneimitteln durch einen Arzt; hier: FrischzellenZitiert von 9
- BVerwG, 24.01.2019 – 3 C 5/17Ärzteprivileg zur Führung einer GewebebankZitiert von 1
13 Entscheidungen zu § 4a AMG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4a AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Dieses Gesetz findet keine Anwendung auf Gewebe, die innerhalb eines Behandlungsvorgangs einer Person entnommen werden, um auf diese ohne Änderung ihrer stofflichen Beschaffenheit rückübertragen zu werden.