§ 24 Sachverständigengutachten
Stand: 28.01.2022
Wird zitiert von 108
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Köln, 13.05.2025 – 7 K 2274/20
- OVG NRW, 27.09.2005 – 13 A 4090/03Zulässigkeit von Auflagen zur Packungsbeilage über Gegenanzeigen bei der Nachzulassung traditioneller Arzneimittel KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 26
- OVG NRW, 13.04.2011 – 13 A 58/09Nachzulassung eines Altarzneimittels; Folgen der Änderung von Anwendungsgebieten für das Fortbestehen der fiktiven Zulassung KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 23
- VG Köln, 18.10.2007 – 13 K 37/05
- VG Köln, 04.10.2006 – 9 K 601/05
- VG Köln, 24.01.2006 – 7 K 6804/03Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
- LSG Baden-Württemberg, 18.11.2025 – L 11 KR 2349/24Zitiert von 1
- BGH, 07.05.2025 – XII ZB 361/24Einwilligung eines Betreuers in zulassungsüberschreitende Anwendung eines Fertigarzneimittels durch ärztliche ZwangsbehandlungZitiert von 2
- OVG NRW, 05.04.2023 – 9 A 450/19
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24 AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/24#abs-1 (1) Den nach § 22 Absatz 1 Nummer 15, Absatz 2 und 3 erforderlichen Unterlagen sind Gutachten von Sachverständigen beizufügen, in denen die Kontrollmethoden und die Prüfungsergebnisse zusammengefasst und bewertet werden. Im Einzelnen muss aus den Gutachten insbesondere hervorgehen:
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/24#abs-2 (2) Soweit wissenschaftliches Erkenntnismaterial nach § 22 Absatz 3 vorgelegt wird, muss aus den Gutachten hervorgehen, dass das wissenschaftliche Erkenntnismaterial in sinngemäßer Anwendung der Arzneimittelprüfrichtlinien erarbeitet wurde.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/AMG%201976/24#abs-3 (3) Den Gutachten müssen Angaben über den Namen, die Ausbildung und die Berufstätigkeit der Sachverständigen sowie seine berufliche Beziehung zum Antragsteller beigefügt werden. Die Sachverständigen haben mit Unterschrift unter Angabe des Datums zu bestätigen, dass das Gutachten von ihnen erstellt worden ist.