§ 24a Verwendung von Unterlagen eines Vorantragstellers
Stand: 28.01.2022
Der Antragsteller kann auf Unterlagen nach § 22 Absatz 2, 3 und 3c einschließlich der Sachverständigengutachten nach § 24 Absatz 1 Satz 2 eines früheren Antragstellers (Vorantragsteller) Bezug nehmen, sofern er die schriftliche Zustimmung des Vorantragstellers einschließlich dessen Bestätigung vorlegt, dass die Unterlagen, auf die Bezug genommen wird, die Anforderungen der Arzneimittelprüfrichtlinien nach § 26 erfüllen. Der Vorantragsteller hat sich auf eine Anfrage auf Zustimmung innerhalb einer Frist von drei Monaten zu äußern. Eine teilweise Bezugnahme ist nicht zulässig.
Wird zitiert von 35 Entscheidungen zu § 24a AMG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- VG Köln, 13.05.2025 – 7 K 2274/20
- OVG NRW, 26.09.2008 – 13 B 1169/08Anordnung der sofortigen Vollziehung einer bibliographischen Arzneimittelzulassung; Zehnjahresfrist des § 22 Abs. 3 AMG Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 42
- OVG NRW, 26.09.2008 – 13 B 1171/08Zitiert von 11
- OVG NRW, 26.09.2008 – 13 B 1202/08Arzneimittelrecht: Voraussetzungen der Anordnung der sofortigen Vollziehung einer Zulassung nach Ablauf der Zehnjahresfrist Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 18
- VG Köln, 27.08.2003 – 24 K 5634/00Zitiert von 5
- VG Köln, 11.11.2005 – 18 L 1299/05Zitiert von 7
Zuletzt entschieden
- OVG NRW, 13.12.2024 – 9 B 975/23Zitiert von 3
- LSG Berlin-Brandenburg, 21.10.2022 – L 28 KR 260/18Zitiert von 3
- OVG NRW, 14.12.2021 – 9 A 1531/16Zitiert von 10
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 24a AMG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.09.2021 Ausfertigung
§ 24a geändert durch Artikel 3 28. 1. 2022 des Gesetzes vom 27. September 2021 (BGBl. I 4530; 2022 I 1385)
BGBl. 2021 I S. 4530
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17.07.2009 Ausfertigung
§ 24a eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 17. Juli 2009 (BGBl. I 1990, 3578)
BGBl. 2009 I S. 1990
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