Rechtsprechung

Schmerzensgeldtabelle

1.104 Urteile · Median 7.179 Euro · 100 bis 1.000.000 Euro

Wie hoch das Schmerzensgeld ausfällt, entscheidet immer das Gericht im Einzelfall. Einen Anhaltspunkt geben aber die Beträge, die deutsche Gerichte in vergleichbaren Fällen zugesprochen haben. Diese Tabelle listet 1.104 solcher Beträge. Jede Zeile stammt aus einer Entscheidung, die in dieser Datenbank im Volltext liegt, und ist mit ihr verlinkt. Aufgenommen wird nur, was das entscheidende Gericht selbst zugesprochen hat, nicht die Forderung der klagenden Seite.

Wie viel Schmerzensgeld nach einem Unfall?

Für Verkehrsunfälle enthält die Tabelle 307 Urteile. Der mittlere zugesprochene Betrag liegt bei 5.000 Euro, die Spanne reicht von 100 bis 500.000 Euro. Leichte Verletzungen wie eine Distorsion der Halswirbelsäule bewegen sich am unteren Ende, schwere Dauerschäden wie ein Schädel-Hirn-Trauma mit Pflegebedürftigkeit am oberen. Maßgeblich sind Art und Dauer der Beeinträchtigung, Dauerfolgen, das Verschulden und ein etwaiges Mitverschulden. Alle Urteile zu Verkehrsunfällen.

Beträge nach Verletzung

Schmerzensgeldtabelle
BetragVerletzung und FolgenEntscheidung
100 € Leichte HWS-Distorsion und Thoraxprellung mit kurzzeitigen BeschwerdenWirbelsäule und Nacken · leicht · Verkehrsunfall LG Stuttgart, 29.10.2004 – 26 O 181/04
100 € Beeinträchtigung der persönlichen Freiheit durch schuldhaft rechtswidrige Ingewahrsamnahme in einer Einzelzelle über mehrere StundenPersönlichkeitsrecht · leicht LG Düsseldorf, 08.10.2008 – 2b O 118/08
100 € Schmerzen an der Stirn, Stirnprellung mit mehrtägigen Kopfschmerzen und SchulterprellungenKopf und Gehirn · leicht · Verkehrsunfall AG Kassel, 24.06.2010 – 434 C 2371/09
100 € Rechtswidrige Freiheitsentziehung im Rahmen einer Unterbringung nach dem PsychKGPersönlichkeitsrecht · leicht LG Paderborn, 16.09.2025 – 2 O 391/24

Seite 12 von 12, nach Betrag absteigend sortiert.

Haushaltsführungsschaden neben dem Schmerzensgeld

Das Schmerzensgeld nach § 253 Absatz 2 BGB gleicht die immateriellen Folgen aus, also Schmerzen und Beeinträchtigung der Lebensführung. Wer den eigenen Haushalt wegen der Verletzung nicht mehr führen kann, hat daneben einen eigenen Anspruch auf Ersatz des Haushaltsführungsschadens. Der wird materiell berechnet, meist über die Stunden, die im Haushalt ausfallen, und einen Stundensatz für eine Ersatzkraft. Beide Posten stehen nebeneinander und werden getrennt beziffert. In 164 Urteilen dieser Tabelle geht das Gericht auf beide Posten ein: diese Urteile ansehen.

Woher die Zahlen kommen

Grundlage sind die 607.000 Entscheidungen dieser Datenbank. Ausgewertet wurden alle Entscheidungen ab 2002, in denen ein Schmerzensgeldbetrag in Euro genannt ist. Für jede Entscheidung wurde geprüft, ob das entscheidende Gericht den Betrag selbst zugesprochen hat; nur dann steht die Zeile in der Tabelle. Beträge, die nur gefordert, von einer anderen Instanz zugesprochen, aufgehoben oder aus fremden Entscheidungen zitiert wurden, bleiben außen vor. Jede Zeile ist zusätzlich gegen den Wortlaut der Entscheidung geprüft. Stand: 07.09.2026.

Quellen der ausgewerteten Entscheidungen: rechtsprechung-im-internet.de (Bundesgerichte), eigene Websites der Gerichte sowie Open Legal Data (Instanzgerichte, ODbL v1.0). Die Tabelle selbst steht unter derselben Lizenz.

Die Tabelle ersetzt keine rechtliche Beratung. Gerichte bemessen das Schmerzensgeld nach dem Einzelfall; frühere Beträge binden sie nicht. Bei Entscheidungen mit mehreren Verletzten ist der Betrag der hauptbetroffenen Person angegeben.