Rechtsprechung / AG Wuppertal / 2025

AG Wuppertal Beschluss vom 22.09.2025 – 505 IN 78/22

ECLI:DE:AGW:2025:0922.505IN78.22.00

InsolvenzrechtNordrhein-WestfalenInsolvenzrecht Nordrhein-WestfalenVolltext

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Tenor§

wird der Ver­sa­gungs­an­trag vom 13.02.2025 zu­rück­ge­wie­sen. Die Versagungsantragstellerin trägt die durch den An­trag ver­ursach­ten Kos­ten des Ver­fah­rens.

Ge­gen­stands­wert (§ 28 Abs. 3 RVG): 1.500,00 EUR.

Gründe§

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Der Versagungsantrag ist unzulässig, denn es besteht kein Rechtsschutzbedürfnis.

3Permalink zu Rn. 3recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2025-09-22/505-in-78-22#rd_1

Die Versagungsantragstellerin ist bereits durch die im Ergebnis unwidersprochene Anmeldung der Forderung als deliktisch privilegiert, denn diese Forderung ist nach § 302 Nr. 1 InsO von der Restschuldbefreiung ausgenommen. Ein geschütztes Interesse, darüber hinaus im Wege des Versagungsantrags die Restschuldbefreiung für die Forderungen aller weiteren Gläubiger zu verhindern, besteht nicht.

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Die Kostenentscheidung beruht auf § 4 InsO, § 91 Abs. 1 S. 1 ZPO.

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Rechtsmittelbelehrung:

6Permalink zu Rn. 6recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2025-09-22/505-in-78-22#rd_2

Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde gem. §§ 4, 290 Abs. 3 InsO, § 569 ZPO gegeben. Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Wuppertal, Eiland 2, 42103 Wuppertal schriftlich in deutscher Sprache oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Die Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichtes erklärt werden.

7Permalink zu Rn. 7recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2025-09-22/505-in-78-22#rd_3

Die sofortige Beschwerde muss innerhalb von zwei Wochen bei dem Amtsgericht Wuppertal eingegangen sein. Dies gilt auch dann, wenn die Beschwerde zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen Amtsgerichtes abgegeben wurde.

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Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.

9Permalink zu Rn. 9recht.nulegal.eu/rechtsprechung/ag-wuppertal/2025-09-22/505-in-78-22#rd_4

Die sofortige Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass sofortige Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Sie soll begründet werden.