Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-307
Gesetz über die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 56, vom 14.12.2021, verkündet am 27.12.2021 · Stand: 15.04.2022 · letzte Änderung: Gesetz vom 01.04.2022
Inhaltsübersicht
- § 1 Rechtsform
- § 2 Studierendenwerke
- § 3 Aufgaben
- § 4 Organe
- § 5 Zusammensetzung des Verwaltungsrats
- § 6 Aufgaben des Verwaltungsrats
- § 7 Geschäftsführung
- § 8 Wirtschaftsführung
- § 9 Finanzierung
- § 10 Aufsicht
- § 11 Übergangsvorschriften
- § 12 Aufhebung bisherigen Rechts
- § 13 Inkrafttreten
Fundstellen
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14.12.2021 Verkündung
Gesetz zur Neuregelung und Änderung hochschulrechtlicher Vorschriften und zur Anpassung weiterer Rechtsvorschriften
GVBl. 2021 Nr. 56, S. 981 (Artikel 2)
verkündet am: 27.12.2021
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01.04.2022 Änderung
Haushaltsmodernisierungsgesetz
GVBl. 2022 Nr. 12, S. 204 (Artikel 7)
in Kraft: 15.04.2022
Die Kette gilt dem Gesetz. Welche Vorschrift ein einzelner Schritt geändert hat, steht im Änderungsbefehl der verlinkten Ausgabe.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.