Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-307
§ 12 Aufhebung bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 56 · Stand: 15.04.2022
Das Gesetz über die Studentenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen⁴) wird aufgehoben.
⁴) Hebt auf FFN 70-241
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.