Gesetze / Landesrecht Hessen / 70-307
§ 1 Rechtsform
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2021 Nr. 56 · Stand: 15.04.2022
Die Studierendenwerke bei den Hochschulen des Landes Hessen sind rechtsfähige Anstalten des öffentlichen Rechts.
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