Gesetze / Landesrecht Hessen / 362-77

Gesetz über die Erhebung einer Fehlbelegungsabgabe in der öffentlichen Wohnraumförderung (Fehlbelegungsabgabe-Gesetz – FBAG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2015 Nr. 29, vom 30.11.2015, verkündet am 09.12.2015 · Stand: 01.01.2024 · letzte Änderung: Gesetz vom 28.04.2021

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2030 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Anwendungsbereich
  2. § 2 Abgabepflicht
  3. § 3 Höhe der Fehlbelegungsabgabe
  4. § 4 Einkommensermittlung
  5. § 5 Auskunfts- und Mitteilungspflichten, Nachweise
  6. § 6 Entstehen der Ansprüche
  7. § 7 Festsetzungsbescheid, Leistungszeitraum
  8. § 8 Änderung und Aufhebung des Festsetzungsbescheides
  9. § 9 Wohnungsfürsorgewohnungen
  10. § 10 Verwendung des Aufkommens
  11. § 11 Zuständigkeiten
  12. § 12 Behördliche Mitteilungspflichten
  13. § 13 Berichts- und Informationspflichten
  14. § 14 Verordnungsermächtigungen
  15. § 15 Bußgeldvorschriften
  16. § 16 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.