Gesetze / Landesrecht Hessen / 350-107

Gesetz zur Sicherung der hausärztlichen Versorgung und des Öffentlichen Gesundheitsdienstes in Hessen (GHVÖG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2022 Nr. 4, vom 03.02.2022, verkündet am 11.02.2022 · Stand: 01.01.2023 · letzte Änderung: Gesetz vom 09.12.2022

Tritt nach seinem Wortlaut mit Ablauf des 31.12.2028 außer Kraft.

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Allgemeines
  2. § 1 Zielsetzung
  3. ZWEITER TEIL · Sicherung der hausärztlichen Versorgung
  4. § 2 Zulassungsvoraussetzungen
  5. § 3 Besonderer öffentlicher Bedarf in der hausärztlichen Versorgung
  6. DRITTER TEIL · Sicherung des ärztlichen Nachwuchses im öffentlichen Gesundheitsdienst
  7. § 4 Zulassungsvoraussetzungen
  8. § 5 Besonderer öffentlicher Bedarf im öffentlichen Gesundheitswesen
  9. VIERTER Teil · Vertragsstrafe, Bewerbungs- und Auswahlverfahren
  10. § 6 Vertragsstrafe
  11. § 7 Bewerbungs- und Auswahlverfahren
  12. FÜNFTER TEIL · Schwerpunktcurriculum, Stipendium
  13. § 8 Schwerpunktcurriculum
  14. § 9 Stipendium
  15. SECHSTER TEIL · Zuständige Stelle, Verordnungsermächtigungen
  16. § 10 Zuständige Stelle
  17. § 11 Verordnungsermächtigungen
  18. SIEBTER TEIL · Berichtspflicht, Inkrafttreten, Außerkrafttreten
  19. § 12 Berichtspflicht
  20. § 13 Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.