Gesetze / Landesrecht Hessen / 17-45

Verordnung über die Hoheitszeichen des Landes Hessen (Hoheitszeichenverordnung)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2014 Nr. 15, vom 11.09.2014, verkündet am 06.10.2014 · Stand: 04.04.2018 · letzte Änderung: Gesetz vom 22.03.2018

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. § 1 Wappenführende Stellen, Erlaubnis
  2. § 2 Verwendung des Landeswappens
  3. § 3 Führen des Amtsschildes
  4. § 4 Führen der Landesdienstflagge
  5. § 5 Setzen der Landesdienstflagge an Dienstfahrzeugen
  6. § 6 Großes und kleines Landessiegel
  7. § 7 Führen des Landessiegels
  8. § 8 Körperschaften, Anstalten und Stiftungen
  9. § 9 Herstellung und Bezug des Landessiegels
  10. § 10 Entscheidungen in Zweifelsfällen
  11. § 11 Gestaltung
  12. § 12 Aufhebung
  13. § 13 Übergangsvorschriften
  14. § 14 Inkrafttreten
  15. Anlage

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.