Gesetze / Landesrecht Hessen / Hoheitszeichenverordnung
HoheitszeichenverordnungAnlage
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2014 Nr. 15 · Stand: 04.04.2018
Hessisches Ministerium des Innern und für Sport
Muster 1 (allgemeines Amtsschild)
| Hessisches Ministerium des Innern und für Sport |
| Hessisches Amt für Versorgung und Soziales |
Muster 2 ( gemeinsames Amtsschild mehrerer Dienststellen)
Schriftart für die Behördenbezeichnung bei den Amtsschildern vorzugsweise Arial
Muster 3 (Landesdienstflagge)
Muster 4 (Standarte Ministerpräsidentin oder Ministerpräsident)
Muster 5 (Rechteckige Flagge für Dienstkraftwagen)
Muster 6 (großes Landessiegel)
Muster 7 (kleines Landessiegel)
Wappenfigur Nr. 1
= 22,5 Millimeter hoch
Muster 8 (Siegel mit Wappenfigur nach § 8)
Wappenfigur Nr. 2
= 17,5 Millimeter hoch
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.