Gesetze / Landesrecht Hessen / 15-10

Hessisches Verkündungsgesetz (HVerkG)

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 22, vom 28.06.2023, verkündet am 11.07.2023 · Stand: 01.01.2025 · letzte Änderung: Gesetz vom 24.06.2024

Änderungsverlauf

Inhaltsübersicht

  1. ERSTER TEIL · Allgemeine Vorschriften
  2. § 1 Amtliche Verkündungsblätter und Verkündungsformen
  3. § 2 Amtliche Bekanntmachungen
  4. ZWEITER TEIL · Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen
  5. § 3 Elektronische Führung, Prinzip der Einzelverkündung und -bekanntmachung
  6. § 4 Bereitstellung und dauerhafte Bereithaltung im Internet
  7. § 5 Freier Zugang und Benachrichtigungsdienst
  8. § 6 Änderungsverbot, Berichtigung
  9. § 7 Sicherung der Authentizität und Integrität
  10. § 8 Archivierung
  11. DRITTER TEIL · Verkündung in besonderen Fällen
  12. § 9 Verkündung von Plänen, Karten und sonstigen zeichnerischen Darstellungen
  13. § 10 Ersatzverkündung und -bekanntmachung im Falle technischer Störungen
  14. § 11 Ersatzverkündung im Falle von Naturereignissen und anderen besonderen Umständen
  15. VIERTER TEIL · Ergänzende Bestimmungen für Rechtsverordnungen
  16. § 12 Bestimmung des Inkrafttretens und des Außerkrafttretens
  17. FÜNFTER TEIL · Schlussvorschriften
  18. § 13 Aufhebung des bisherigen Rechts
  19. § 14 Inkrafttreten

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.