Gesetze / Landesrecht Hessen / HVerkG
HVerkGFÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 14 Inkrafttreten
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 22 · Stand: 01.01.2025
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2024 in Kraft.
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.