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HVerkG

FÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften

§ 13 Aufhebung des bisherigen Rechts

Rekonstruiert aus amtlichen Quellen

GVBl. 2023 Nr. 22 · Stand: 01.01.2025

Das Verkündungsgesetz vom 2. November 1971 (GVBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 992)²), wird aufgehoben.

²) Hebt auf FFN 15-7

Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.

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