Gesetze / Landesrecht Hessen / HVerkG
HVerkGFÜNFTER TEIL
Schlussvorschriften
§ 13 Aufhebung des bisherigen Rechts
Rekonstruiert aus amtlichen Quellen
GVBl. 2023 Nr. 22 · Stand: 01.01.2025
Das Verkündungsgesetz vom 2. November 1971 (GVBl. I S. 258), zuletzt geändert durch Gesetz vom 14. Dezember 2021 (GVBl. S. 992)²), wird aufgehoben.
²) Hebt auf FFN 15-7
Verbindlich ist die amtliche Verkündung im Gesetz- und Verordnungsblatt. Diese Fassung ist eine Lesefassung. Wenn Ihnen an einer Vorschrift etwas auffällt, schreiben Sie uns: Rückmeldung geben.