Gesetze / VO (EU) 2024/1143 · CELEX 02024R1143-20260318
Verordnung (EU) 2024/1143 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. April 2024 über geografische Angaben für Wein, Spirituosen und landwirtschaftliche Erzeugnisse und über garantiert traditionelle Spezialitäten und fakultative Qualitätsangaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse sowie zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1308/2013, (EU) 2019/787 und (EU) 2019/1753 und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1151/2012
97 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Begriffsbestimmungen
- Art 3 Datenschutz
- Art 4 Ziele
- Art 5 Geltungsbereich
- Art 6 Klassifizierung
- Art 7 Nachhaltigkeit
- Art 8 Nachhaltigkeitsbericht
- Art 9 Antragsteller in der nationalen Phase des Eintragungsverfahrens
- Art 10 Nationale Phase des Eintragungsverfahrens
- Art 11 Übergangsweiser nationaler Schutz
- Art 12 Begleitunterlagen
- Art 13 Antrag auf Eintragung in der Unionsphase
- Art 14 Einreichung des Antrags auf Eintragung in der Unionsphase
- Art 15 Prüfung durch die Kommission und Veröffentlichung zwecks Einspruchs
- Art 16 Nationale Anfechtung eines Antrags auf Eintragung
- Art 17 Einspruchsverfahren der Union
- Art 18 Mitteilung von Bemerkungen
- Art 19 Einspruchsgründe
- Art 20 Übergangszeitraum für die Verwendung geografischer Angaben
- Art 21 Entscheidung der Kommission über den Antrag auf Eintragung
- Art 22 Unionsregister der geografischen Angaben
- Art 23 Auszüge aus dem Unionsregister der geografischen Angaben
- Art 24 Änderungen einer Produktspezifikation
- Art 25 Löschung der Eintragung
- Art 26 Schutz geografischer Angaben
- Art 27 Verwendung geografischer Angaben zur Bezeichnung eines als Zutat verwendeten Produkts im Namen eines Verarbeitungserzeugnisses
- Art 28 Gattungsbezeichnungen
- Art 29 Gleichlautende geografische Angaben
- Art 30 Marken
- Art 31 Verhältnis zwischen geografischen Angaben und Marken
- Art 32 Erzeugervereinigungen
- Art 33 Anerkannte Erzeugervereinigungen
- Art 34 Zusammenschlüsse von Erzeugervereinigungen
- Art 35 Schutz von geografischen Angaben in Domänennamen
- Art 36 Recht auf Verwendung
- Art 37 Unionszeichen, Angaben und Abkürzungen
- Art 38 Geltungsbereich
- Art 39 Kontrolle der Einhaltung der Produktspezifikation
- Art 40 Öffentlich zugängliche Informationen über zuständige Behörden, beauftragte Stellen und Produktzertifizierungsstellen sowie natürliche Personen
- Art 41 Akkreditierung der beauftragten Stellen und Produktzertifizierungsstellen
- Art 42 Überprüfung der Verwendung von geografischen Angaben auf dem Markt und Durchsetzung
- Art 43 Pflichten von Anbietern auf dem Online-Markt
- Art 44 Gegenseitige Amtshilfe und Informationsaustausch
- Art 45 Bescheinigung der Einhaltung der Produktspezifikation
- Art 46 Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse
- Art 47 Besondere Vorschriften für die Beschaffung von Futtermitteln und Rohstoffen und für die Schlachtung
- Art 48 Pflanzensorten und Tierrassen
- Art 49 Produktspezifikation
- Art 50 Einziges Dokument
- Art 51 Geltungsbereich
- Art 52 Ziele
- Art 53 Eintragungskriterien
- Art 54 Produktspezifikation
- Art 55 Erzeugervereinigungen
- Art 56 Nationale Phase des Eintragungsverfahrens
- Art 57 Antrag auf Eintragung in der Unionsphase
- Art 58 Einreichung des Antrags auf Eintragung in der Unionsphase
- Art 59 Prüfung durch die Kommission und Veröffentlichung zwecks Einspruchs
- Art 60 Nationale Anfechtung eines Antrags auf Eintragung
- Art 61 Einspruchsverfahren der Union
- Art 62 Einspruchsgründe
- Art 63 Übergangszeiträume für die Verwendung von garantiert traditionellen Spezialitäten
- Art 64 Entscheidung der Kommission über den Antrag auf Eintragung
- Art 65 Unionsregister der garantiert traditionellen Spezialitäten
- Art 66 Änderungen einer Produktspezifikation
- Art 67 Löschung der Eintragung
- Art 68 Einschränkungen für die Verwendung von eingetragenen garantiert traditionellen Spezialitäten
- Art 69 Ausnahmen für bestimmte Verwendungen
- Art 70 Unionszeichen, Angaben und Abkürzungen
- Art 71 Teilnahme an der Regelung für garantiert traditionelle Spezialitäten
- Art 72 Kontrollen und Durchsetzung
- Art 73 Akkreditierung der beauftragten Stellen und Produktzertifizierungsstellen
- Art 74 Überprüfung der Verwendung der Angabe „garantiert traditionelle Spezialität“ auf dem Markt und Durchsetzung
- Art 75 Pflichten von Anbietern auf dem Online-Markt
- Art 76 Gegenseitige Amtshilfe und Informationsaustausch
- Art 77 Bescheinigung der Einhaltung der Produktspezifikation
- Art 78 Ziel
- Art 79 Nationale Vorschriften
- Art 80 Fakultative Qualitätsangaben
- Art 81 Vorbehalt zusätzlicher fakultativer Qualitätsangaben
- Art 82 Bergerzeugnis
- Art 83 Einschränkungen in Bezug auf die Verwendung und Kontrollen
- Art 84 Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1308/2013
- Art 85 Änderung der Verordnung (EU) 2019/787
- Art 86 Änderung der Verordnung (EU) 2019/1753
- Art 87 Ausübung der Befugnisübertragung
- Art 88 Ausschussverfahren
- Art 89 Übergangsbestimmung für die Klassifizierung der geografischen Angaben
- Art 90 Übergangsbestimmungen für anhängige Anträge und eingetragene Namen
- Art 91 Übergangsbestimmungen für das nationale Einspruchsverfahren bei geografischen Angaben
- Art 92 Übergangsbestimmungen für nationale geografische Angaben
- Art 93 Kontinuität der Register
- Art 94 Aufhebung
- Art 95 Entsprechungstabelle
- Art 96 Aufhebung und Ersetzung delegierter Rechtsakten und Durchführungsrechtsakte
- Art 97 Inkrafttreten und Geltungsbeginn