Art 97 Inkrafttreten und Geltungsbeginn
Stand: 02.10.2026
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Sie gilt ab dem 13. Mai 2024.
Artikel 10 Absätze 4 und 5, Artikel 39 Absatz 1 und Artikel 45 gelten dagegen ab dem 1. Januar 2025.