Gesetze / VO (EU) 2015/983 · CELEX 02015R0983-20200901
Durchführungsverordnung (EU) 2015/983 der Kommission vom 24. Juni 2015 betreffend das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises und die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß der Richtlinie 2005/36/EG des Europäischen Parlaments und des Rates
29 Normen · Änderungen
Inhaltsübersicht
- Art 1 Gegenstand
- Art 2 Am EBA-Verfahren beteiligte zuständige Behörden
- Art 3 Elektronische Einreichung von EBA-Anträgen
- Art 4 Mit EBA-Anträgen zu übermittelnde Informationen
- Art 5 In den EBA-Anträgen enthaltene Daten
- Art 6 Übermittlung der EBA-Anträge an die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats
- Art 7 Rolle der zuständigen Behörden, die EBA-Anträge zuweisen
- Art 8 Bearbeitung schriftlicher Anträge durch die zuständigen Behörden des Herkunftsmitgliedstaats
- Art 9 Verfahren bezüglich Zahlungen
- Art 10 Die für die Ausstellung des EBA erforderlichen Unterlagen
- Art 11 Behandlung der durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellten Dokumente
- Art 12 Behandlung der nicht durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats ausgestellten Dokumente
- Art 13 Unterlagen zum Nachweis der Sprachkenntnisse
- Art 14 Überprüfung der Echtheit und Gültigkeit der für die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises erforderlichen Dokumente
- Art 15 Voraussetzungen für die Anforderung beglaubigter Kopien
- Art 16 Behandlung von beglaubigten Kopien
- Art 17 Übersetzungsanforderungen durch die zuständige Behörde des Herkunftsmitgliedstaats
- Art 18 Übersetzungsanforderungen durch die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats
- Art 19 Behandlung beglaubigter Übersetzungen durch die zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten
- Art 20 Entscheidungen in Bezug auf den EBA-Antrag
- Art 21 Ergebnis des EBA-Verfahrens
- Art 22 Überprüfung des EBA durch interessierte Dritte
- Art 23 Am Vorwarnmechanismus beteiligte Behörden
- Art 24 In einer Warnung enthaltene Angaben
- Art 25 Warnung bezüglich eines EBA-Inhabers
- Art 26 Zugriff auf die Warnungen im IMI
- Art 27 Funktionen des IMI für Warnungen
- Art 28 Schließung, Löschung und Änderung von Warnungen
- Art 29 Inkrafttreten und Geltungsbeginn