Art 1 Gegenstand
Stand: 01.09.2020
Mit dieser Verordnung werden Regeln für das Verfahren zur Ausstellung des Europäischen Berufsausweises (EBA) gemäß den Artikeln 4a bis 4e der Richtlinie 2005/36/EG für die in Anhang I zu dieser Verordnung aufgeführten Berufe und für die Anwendung des Vorwarnmechanismus gemäß Artikel 56a der genannten Richtlinie festgelegt.