Art 5 In den EBA-Anträgen enthaltene Daten
Stand: 02.10.2026
Die Personalien des Antragstellers und die in Artikel 10 Absatz 1 genannten Dokumente werden in der IMI-Datei des Antragstellers gespeichert. Diese Daten können für spätere Anträge erneut verwendet werden, sofern der Antragsteller einer solchen Wiederverwendung zustimmt und die Daten noch gültig sind.