Art 13 Unterlagen zum Nachweis der Sprachkenntnisse
Stand: 02.10.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-983/13#abs-1 (1) Das in Artikel 4b Absatz 1 der Richtlinie 2005/36/EG genannte Online-Instrument ermöglicht dem Antragsteller, sämtliche Unterlagen zum Nachweis von Sprachkenntnisse, die der Aufnahmemitgliedstaat gemäß Artikel 53 der genannten Richtlinie nach Ausstellung des EBA verlangen kann, einzureichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-983/13#abs-2 (2) Unterlagen zum Nachweis der Sprachkenntnisse dürfen nicht Teil der für die Ausstellung des EBA erforderlichen Unterlagen sein.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/vo-eu-2015-983/13#abs-3 (3) Die zuständige Behörde des Aufnahmemitgliedstaats darf die Ausstellung des EBA nicht aufgrund des mangelnden Nachweises der Sprachkenntnisse gemäß Artikel 53 der Richtlinie 2005/36/EG ablehnen.