Gesetze / VO (EU) 2015/983

VO (EU) 2015/983

Art 29 Inkrafttreten und Geltungsbeginn

Stand: 02.10.2026

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Sie gilt ab dem 18. Januar 2016.

Diese Verordnung ist in allen ihren Teilen verbindlich und gilt unmittelbar in jedem Mitgliedstaat.

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