Gesetze / Freizügigkeitsgesetz/EU
FreizügG/EU§ 3 Familienangehörige
Stand: 24.11.2020
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/freiz_gg_eu_2004/3#abs-1 (1) Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 5 genannten Unionsbürger haben das Recht nach § 2 Abs. 1, wenn sie den Unionsbürger begleiten oder ihm nachziehen. Für Familienangehörige der in § 2 Abs. 2 Nr. 5 genannten Unionsbürger gilt dies nach Maßgabe des § 4.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/freiz_gg_eu_2004/3#abs-2 (2) Familienangehörige, die nicht Unionsbürger sind, behalten beim Tod des Unionsbürgers ein Aufenthaltsrecht, wenn sie die Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 5 erfüllen und sich vor dem Tod des Unionsbürgers mindestens ein Jahr als seine Familienangehörigen im Bundesgebiet aufgehalten haben.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/freiz_gg_eu_2004/3#abs-3 (3) Die Kinder eines freizügigkeitsberechtigten Unionsbürgers und der Elternteil, der die elterliche Sorge für die Kinder tatsächlich ausübt, behalten auch nach dem Tod oder Wegzug des Unionsbürgers, von dem sie ihr Aufenthaltsrecht ableiten, bis zum Abschluss einer Ausbildung ihr Aufenthaltsrecht, wenn sich die Kinder im Bundesgebiet aufhalten und eine Ausbildungseinrichtung besuchen.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/freiz_gg_eu_2004/3#abs-4 (4) Ehegatten oder Lebenspartner, die nicht Unionsbürger sind, behalten bei Scheidung oder Aufhebung der Ehe oder Aufhebung der Lebenspartnerschaft ein Aufenthaltsrecht, wenn sie die für Unionsbürger geltenden Voraussetzungen des § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 3 oder Nr. 5 erfüllen und wenn
Wird zitiert von 441 Entscheidungen zu § 3 FreizügG/EU →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 25.10.2017 – 1 C 34/16Begriff des "Familienangehörigen" im FreizügG/EUZitiert von 29
- VGH Bayern, 19.04.2023 – 19 ZB 22.2326Zitiert von 3
- VG Hamburg, 04.07.2014 – 9 K 2066/12Zitiert von 2
- LSG NRW, 16.08.2017 – L 19 AS 1429/17 B ER/ L 19 AS 1430/17 B ER
- OVG Berlin-Brandenburg, 13.09.2017 – OVG 3 B 5.16Zitiert von 1
- SG Halle, 22.02.2017 – S 25 AS 73/17 ER
Zuletzt entschieden
- VG Gelsenkirchen, 01.07.2026 – 8 L 395/26
- VG Düsseldorf, 22.04.2026 – 7 K 6848/25Zitiert von 1
- BFH, 22.04.2026 – III R 32/24Ausschluss des Kindergeldanspruchs für nicht erwerbstätige EU-/EWR-Bürger nach Ablauf des Dreimonatszeitraums nach ZuzugZitiert von 3
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 3 FreizügG/EU zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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12.11.2020 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. November 2020 (BGBl. I 2416)
BGBl. 2020 I S. 2416
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20.10.2015 Ausfertigung
§ 3 geändert durch Artikel 14 Nr. 2 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I 1722)
BGBl. 2015 I S. 1722
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02.12.2014 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 2. Dezember 2014 (BGBl. I 1922)
BGBl. 2014 I S. 1922
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21.01.2013 Ausfertigung
§ 3 eingefügt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 21. Januar 2013 (BGBl. I 86)
BGBl. 2013 I S. 86
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19.08.2007 Ausfertigung
§ 3 neu gefasst durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. August 2007 (BGBl. I 1970)
BGBl. 2007 I S. 1970
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
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