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Artikel 1 · BT-Drs. 19/21750 · S. 34

Zu Artikel 1 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU)

Zu Artikel 1 (Änderung des Freizügigkeitsgesetzes/EU)
Zu Nummer 1
Mit den Änderungen wird die Absicht verfolgt, insgesamt eine bessere Übersichtlichkeit des Gesetzes zu bewir­
ken. Der Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU wird klarer definiert, und es werden Begriffe zentral
definiert.
Zu § 1 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU
Das Freizügigkeitsgesetz/EU regelt inzwischen nicht mehr nur den Aufenthalt von Unionsbürgern und ihren Fa­
milienangehörigen im engeren Sinne im Bundesgebiet, sondern auch einige Sonder- und Übergangsfälle mit en­
gem Bezug zum Freizügigkeitsrecht. In seinem Anwendungsbereich schließt das Freizügigkeitsgesetz/EU – mit
den in seinem § 11 geregelten Ausnahmen – die Anwendung des Aufenthaltsgesetzes aus.
Dementsprechend stellt § 1 Absatz 2 Nummer 1 des Aufenthaltsgesetzes klar, dass, vorbehaltlich anderer Rege­
lung, das Aufenthaltsgesetz für diejenigen Ausländer nicht anwendbar ist, deren Rechtsstellung durch das Freizü­
gigkeitsgesetz/EU geregelt ist. Es ist daher geboten, den Anwendungsbereich des Freizügigkeitsgesetzes/EU kon­
sistent darzustellen. Dies geschieht nunmehr in § 1 Absatz 1 des Freizügigkeitsgesetzes/EU.
Die Nummern 1 und 2 beschreiben die Kerngruppe der Staatsangehörigen, deren Rechtsstellung durch das Gesetz
geregelt ist, nämlich Unionsbürger und Staatsangehörige der EWR-Staaten, die nicht Unionsbürger sind.
In Nummer 3 wird der durch dieses Gesetz erweiterte Regelungsbereich hervorgehoben. Die Rechtsstellung von
Staatsangehörigen des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland (im Folgenden: „Briten“), deren
Aufenthalt vom Austrittsabkommen erfasst ist, muss nach dem Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritan­
nien und Nordirland aus der Europäischen Union je nach Fallgruppe unterschiedlich geregelt 

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 77.208 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/21750, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 106.897–184.105 der Textfassung · Extraktion pdftotext -raw (two-column, gutter 0.09) +D1D2D3 · Prüfwert 37f7d0295f6fbd0f….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP