§ 937 Zuständiges Gericht
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 418
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- OVG NRW, 23.04.2008 – 1 A 1703/07Zitiert von 12
- VG Düsseldorf, 30.03.2007 – 13 K 3238/06Zitiert von 1
- OLG Düsseldorf, 10.02.2022 – 15 U 16/21Zitiert von 1
- BVerfG, 14.04.2026 – 1 BvR 2490/24Erfolglose Verfassungsbeschwerde betreffend eine behauptete Verletzung des Rechts auf prozessuale „Waffengleichheit“ bei unterbliebener Äußerungsmöglichkeit - Unzulässigkeit mangels hinreichender Darlegung eines fortdauernden RechtsschutzbedürfnissesZitiert von 1
- BVerfG, 12.03.2024 – 1 BvR 605/24Erfolgreicher Eilantrag einer Zeitungsverlegerin gegen die gerichtliche Untersagung der Bebilderung zweier Presseartikel - Verfassungsbeschwerde offensichtlich zulässig und begründetZitiert von 10
- BVerfG, 31.08.2023 – 1 BvR 1601/23Nichtannahmebeschluss: Mangels hinreichender Begründung unzulässige Verfassungsbeschwerde bzgl eines äußerungsrechtlichen einstweiligen Verfügungsverfahrens - Zum Wertungsrahmen der Fachgerichte im eV-Verfahren bzgl des Verzichts auf eine mündliche Verhandlung gem § 937 Abs 2 ZPOZitiert von 6
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 937 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/937#abs-1 (1) Für den Erlass einstweiliger Verfügungen ist das Gericht der Hauptsache zuständig.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/937#abs-2 (2) Die Entscheidung kann in dringenden Fällen sowie dann, wenn der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückzuweisen ist, ohne mündliche Verhandlung ergehen.