§ 608 Übersetzung
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/608#abs-1 (1) Auf Antrag einer Partei ist eine vollstreckbare gerichtliche Entscheidung in die deutsche Sprache zu übersetzen. Die Übersetzung muss nicht den Tatbestand und die Entscheidungsgründe umfassen. Die Übersetzung ist untrennbar mit der vollständig abgefassten Entscheidung zu verbinden.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/608#abs-2 (2) Auf Antrag einer Partei ist ein Vergleich nach § 794 Absatz 1 Nummer 1 in die deutsche Sprache zu übersetzen und die Übersetzung untrennbar mit dem Vergleich zu verbinden.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/608#abs-3 (3) Ist die Veröffentlichung einer gerichtlichen Entscheidung beabsichtigt, hat das Gericht die Übersetzung der vollständig abgefassten Entscheidung in die deutsche Sprache zu veranlassen und beide Sprachfassungen zusammen zu veröffentlichen. Wird das Verfahren aufgrund einer Entscheidung nach § 273a nichtöffentlich geführt, so soll die Übersetzung der Entscheidung dergestalt auszugsweise erfolgen, dass keine Rückschlüsse auf schutzwürdige Einzelheiten des Verfahrens möglich sind.
Wird zitiert von 68 Entscheidungen zu § 608 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 31.03.2021 – IV AR (VZ) 6/20Musterfeststellungsverfahren: Fristgerechte Anmeldung von Ansprüchen zum Klageregister am nächsten WerktagZitiert von 2
- OLG Köln, 27.04.2020 – 7 VA 2/20Zitiert von 2
- KG, 06.04.2022 – 25 U 99/21
- OLG Köln, 25.05.2021 – 7 VA 6/21
- OLG Köln, 30.03.2022 – 11 U 86/21Zitiert von 2
- OLG Köln, 02.03.2022 – 5 U 104/21Zitiert von 6
Zuletzt entschieden
- BGH, 15.04.2025 – XI ZB 14/24
- BGH, 15.04.2025 – XI ZB 13/24Klage gegen eine Sparkasse auf Rückzahlung von Kontoführungsgebühren: Befangenheitsbesorgnis für den erkennenden Richter wegen persönlicher Betroffenheit durch vorangegangene Auseinandersetzung mit der beklagten SparkasseZitiert von 1
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 – 24 MK 1/21Musterfeststellungsklage: Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Gestalt einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sowie der Strategie A Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 608 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.