§ 609 Rechtsmittelschrift
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/609#abs-1 (1) Rechtsmittelschriften gegen Entscheidungen in Verfahren, die in englischer Sprache geführt worden sind, sind in englischer Sprache einzureichen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/609#abs-2 (2) In Verfahren vor dem Bundesgerichtshof gilt Absatz 1 nur, wenn ein Antrag nach § 184b Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes gestellt wird. Wird der Antrag abgelehnt, ist die Rechtsmittelschrift auf Anforderung des Gerichts in deutscher Sprache nachzureichen.
Wird zitiert von 7 Entscheidungen zu § 609 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- OLG Köln, 19.08.2023 – 7 VA 7/23
- KG, 21.03.2025 – MK 1/22 EnWG
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 – 24 MK 1/21Musterfeststellungsklage: Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Gestalt einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sowie der Strategie A Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- OLG Köln, 12.08.2021 – 15 U 36/21Zitiert von 3
- LG Düsseldorf, 12.12.2019 – 8 O 458/18
- OLG Hamm, 21.03.2011 – 32 Sbd 17/11Zitiert von 1
Zuletzt entschieden
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 609 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.