§ 613 Wortprotokoll
Stand: 13.04.2025
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/613#abs-1 (1) Vor dem Commercial Court und der Commercial Chamber ist auf übereinstimmenden Antrag der Parteien im ersten Rechtszug das Protokoll als ein während der Verhandlung oder einer Beweisaufnahme für die Parteien mitlesbares Wortprotokoll zu führen, soweit dem keine tatsächlichen Gründe entgegenstehen. Abweichend von Satz 1 können die Parteien übereinstimmend auf die Mitlesbarkeit des Wortprotokolls verzichten.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/613#abs-2 (2) Das Gericht kann auch eine oder mehrere geeignete gerichtsfremde Protokollpersonen zuziehen, wenn dies zur ordnungsgemäßen Aufnahme des Wortprotokolls erforderlich ist. Jede Protokollperson hat einen Eid dahingehend zu leisten, dass sie das Wortprotokoll unparteiisch und nach bestem Wissen und Gewissen erstellen wird. Ist die Protokollperson gemäß § 189 Absatz 2 des Gerichtsverfassungsgesetzes allgemein beeidigt, genügt die Berufung auf diesen Eid. § 189 Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 4 des Gerichtsverfassungsgesetzes ist entsprechend anzuwenden. Für die Zwecke der Protokollführung gelten Protokollpersonen nach Satz 1 als Urkundsbeamte der Geschäftsstelle.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/613#abs-3 (3) Die Entscheidungen nach den Absätzen 1 und 2 sind unanfechtbar.
Wird zitiert von 66 Entscheidungen zu § 613 ZPO →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BGH, 12.03.2020 – VII ZR 55/19(Verfahrensaussetzung nach Schluss der mündlichen Verhandlung im Individualverfahren und Mitteilung der Anmeldung zum Musterfeststellungsverfahren)Zitiert von 3
- BGH, 20.04.2022 – VII ZR 99/21Aussetzung des Revisionsverfahren bei Anschluss an eine Musterfeststellungsklage vor einem OberlandesgerichtZitiert von 115
- BGH, 06.10.2021 – XI ZR 234/20Musterfeststellungsklage hinsichtlich der Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln für "S-Prämiensparen flexibel"-Sparverträge: Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität; ergänzende Vertragsauslegung im Rahmen einer Musterfeststellungsklage; Maßgeblichkeit eines Referenzzinssatzes für langfristige Spareinlagen und einer Zinsanpassung nach der Verhältnismethode; Fälligkeit der Ansprüche auf Zahlung weiterer ZinsbeträgeZitiert von 50
- OLG Köln, 06.11.1990 – 25 WF 243/90
- OLG Hamm, 09.02.1999 – 1 UF 179/98
- OLG Schleswig, 08.03.2019 – 17 W 3/19
Zuletzt entschieden
- OLG Brandenburg, 03.05.2024 – 4 MK 1/21Zitiert von 4
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 – 24 MK 1/21Musterfeststellungsklage: Unzulässigkeit von Abschalteinrichtungen in Gestalt einer Kühlmittel-Solltemperatur-Regelung sowie der Strategie A Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 24
- BGH, 27.07.2023 – IX ZR 267/20Musterfeststellungsklage gegen InsolvenzverwalterZitiert von 4
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 613 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.