§ 607 Beteiligung Dritter am Rechtsstreit
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 17
Nach Gewicht
- OLG Braunschweig, 23.11.2018 – 4 MK 1/18Musterfeststellungsverfahren: Voraussetzungen der öffentlichen Bekanntmachung von Feststellungszielen wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen KI-generierter Titel – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 62
- OLG Braunschweig, 12.12.2018 – 4 MK 2/18
- OLG Hamm, 12.06.1989 – 4 UF 221/88Zitiert von 4
- KG, 27.03.2024 – 26 MK 1/21
- BGH, 17.11.2020 – XI ZB 1/19Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes: Berechnung der Mitgliederzahl; Vorlage von anonymisierten Mitgliederlisten; Wahrnehmung von Verbraucherinteressen weitgehend durch nicht gewerbsmäßige aufklärende oder beratende TätigkeitZitiert von 6
- OLG Hamm, 11.10.2010 – II-6 UF 59/10
Zuletzt entschieden
- EuGH, 07.05.2024 – C-115/22Zitiert von 16
- OLG Stuttgart, 28.03.2024 – 24 MK 1/21Zitiert von 24
- OLG Hamm, 24.10.2022 – 18 U 149/21
17 Entscheidungen zu § 607 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 607 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/607#abs-1 (1) In einem in englischer Sprache geführten Verfahren gilt ein englischsprachiger Schriftsatz, der die Einbeziehung eines Dritten in den Rechtsstreit bewirken soll, als nicht zugestellt, wenn der Dritte die englische Sprache nicht versteht und der Zustellung deshalb binnen zwei Wochen gegenüber dem Gericht widerspricht. Auf das Recht zum Widerspruch nach Satz 1 hat das Gericht den Dritten in deutscher Sprache hinzuweisen.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/607#abs-2 (2) Hat der Dritte der Zustellung nach Absatz 1 Satz 1 widersprochen, so setzt das Gericht die betroffene Partei hiervon unverzüglich in Kenntnis und fordert diese auf, binnen einer Frist von zwei Wochen eine Übersetzung des Schriftsatzes in die deutsche Sprache einzureichen.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/607#abs-3 (3) Hat der Dritte der Zustellung nach Absatz 1 Satz 1 widersprochen, so kann die Zustellung dadurch erfolgen, dass dem Dritten der englischsprachige Schriftsatz zusammen mit einer Übersetzung in die deutsche Sprache zugestellt wird. In diesem Fall ist der Tag der Zustellung des Schriftsatzes der Tag, an dem die Zustellung nach Satz 1 bewirkt wird. Soll durch die Zustellung eine Frist gewahrt werden oder die Verjährung neu beginnen oder nach § 204 des Bürgerlichen Gesetzbuchs gehemmt werden, tritt diese Wirkung mit dem Tag ein, an dem der englischsprachige Schriftsatz dem Dritten erstmals zugestellt worden ist, wenn die Frist des Absatzes 2 gewahrt wurde.
Permalink zu Abs. 4recht.nulegal.eu/gesetze/ZPO/607#abs-4 (4) Kosten einer Übersetzung nach Absatz 2 werden nicht erstattet.