§ 606 Klageschrift
Stand: 13.04.2025
Wird zitiert von 94
Nach Gewicht
- BGH, 30.03.2023 – VII ZR 10/22Musterfeststellungsverfahren: Zulassung der Revision kraft Gesetzes; Voraussetzungen der Klagebefugnis eines Verbraucherschutzverbandes als MusterklägerZitiert von 5
- OLG Braunschweig, 12.12.2018 – 4 MK 2/18
- BGH, 03.06.2025 – XI ZR 45/24Revision im Musterfeststellungsklageverfahren gegen einseitige Erhöhung von Kontoführungsentgelten durch eine Sparkasse: Verjährungsbeginn für bereicherungsrechtliche Rückforderung von Entgelterhöhungen in Ansehung eines stillschweigenden Saldoanerkenntnisses des Kunden und einer unwirksamen Zustimmungsfiktionsklausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen; Zulässigkeit einer Musterfeststellungswiderklage des MusterbeklagtenZitiert von 6
- BGH, 17.11.2020 – XI ZB 1/19Voraussetzungen der Musterfeststellungsklage eines Verbraucherschutzverbandes: Berechnung der Mitgliederzahl; Vorlage von anonymisierten Mitgliederlisten; Wahrnehmung von Verbraucherinteressen weitgehend durch nicht gewerbsmäßige aufklärende oder beratende TätigkeitZitiert von 6
- BGH, 06.10.2021 – XI ZR 234/20Musterfeststellungsklage hinsichtlich der Wirksamkeit von Zinsanpassungsklauseln für "S-Prämiensparen flexibel"-Sparverträge: Unwirksamkeit einer Zinsänderungsklausel in Bezug auf die Ausgestaltung der Variabilität; ergänzende Vertragsauslegung im Rahmen einer Musterfeststellungsklage; Maßgeblichkeit eines Referenzzinssatzes für langfristige Spareinlagen und einer Zinsanpassung nach der Verhältnismethode; Fälligkeit der Ansprüche auf Zahlung weiterer ZinsbeträgeZitiert von 48
- KG, 27.03.2024 – 26 MK 1/21
Zuletzt entschieden
- BGH, 14.07.2026 – XI ZR 46/25
- BGH, 20.05.2026 – XII ZB 276/25Zulässigkeit eines in Deutschland eingereichten Scheidungsantrags des Ehemannes bei Rechtshängigkeit des von der Ehefrau eingeleiteten schweizerischen Scheidungsverfahrens
- VG Köln, 19.05.2026 – 1 L 3441/25
94 Entscheidungen zu § 606 ZPO →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 606 ZPO zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Soll ein Verfahren nach Maßgabe des § 184a Absatz 1 des Gerichtsverfassungsgesetzes vollständig in englischer Sprache geführt werden, so ist dies in der englischsprachigen Klageschrift anzugeben. Sofern die Parteien eine Vereinbarung über die Führung des Verfahrens in englischer Sprache getroffen haben, ist diese Vereinbarung in der Klageschrift darzulegen.