Gesetze / Wertpapierprospektgesetz
WpPG§ 21 Anerkannte Sprache
Stand: 14.03.2026
Wird zitiert von 16
Nach Gewicht
- BGH, 15.12.2020 – XI ZB 24/16Börsenhandel: Darlegungs- und Beweislast für Ausschlussgründe bei ProspekthaftungZitiert von 30
- OLG Saarbrücken, 28.04.2022 – 4 U 91/21Zitiert von 3
- BGH, 11.07.2023 – XI ZB 20/21Kapitalanlagerecht: Haftung aus vorvertraglicher Pflichtverletzung neben der ProspekthaftungZitiert von 31
- BGH, 14.06.2022 – XI ZR 395/21Schadensersatz wegen Prospektfehlern: Vorrang spezialgesetzlicher Prospekthaftung; Zuständigkeit des XI. Zivilsenats des BGHZitiert von 38
- OLG Frankfurt am Main, 16.12.2021 – 3 U 90/20Zitiert von 1
- BGH, 10.11.2022 – III ZR 36/22
Zuletzt entschieden
- KG, 07.01.2022 – 21 U 1037/20
- KG, 25.11.2021 – 20 U 1088/20Zitiert von 1
- BGH, 17.12.2020 – II ZB 31/14Kapitalanleger-Musterverfahren: Zeitpunkt des Wirksamwerdens eines Vorlagebeschlusses; Haftung des Emittenten wegen unterlassener unverzüglicher Veröffentlichung von Insiderinformationen; Erwerb von Finanzinstrumenten durch Zeichnung von Aktien aus einer KapitalerhöhungZitiert von 33
16 Entscheidungen zu § 21 WpPG →
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 WpPG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WpPG/21#abs-1 (1) Anerkannte Sprache im Sinne des Artikels 1 Absatz 4 Unterabsatz 2 und Absatz 5 Unterabsatz 3 der Verordnung (EU) 2017/1129 ist die englische Sprache.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WpPG/21#abs-2 (2) Anerkannte Sprachen im Sinne des Artikels 27 der Verordnung (EU) 2017/1129 sind die deutsche und die englische Sprache.
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WpPG/21#abs-3 (3) Anerkannte Sprache im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 Buchstabe a der Verordnung (EU) 2023/2631 ist die deutsche Sprache.