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Artikel 1 · BT-Drs. 19/8005 · S. 44

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierprospektgesetzes)

Zu Artikel 1 (Änderung des Wertpapierprospektgesetzes)
Zu Nummer 1 (Inhaltsübersicht)
Die Inhaltsübersicht wird den Änderungen der Vorschriften angepasst, die mit einer Neunummerierung einherge-
hen.

Zu Nummer 2 (§§ 1 und 2)
Zu § 1
Die Neufassung der Vorschrift spiegelt den nach der EU-Prospektverordnung verbliebenen Regelungsgehalt des
WpPG wieder. In Ausführung der EU-Prospektverordnung enthält das WpPG Regelungen zu den Ausnahmen
von der Prospektpflicht sowie Regelungen im Hinblick auf die Erstellung eines Wertpapierinformationsblattes,
die jeweils im Rahmen der den Mitgliedstaaten eingeräumten Optionen erlassen wurden. Des Weiteren bestimmt
das WpPG die Zuständigkeit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie deren Befugnisse ein-
schließlich der Ahndung von Verstößen gegen die EU-Prospektverordnung und das WpPG. Wie bereits bisher
enthält das WpPG weiterhin auch Regelungen zur Prospekthaftung und zur Haftung für Wertpapierinformations-
blätter.
Zu § 2
Die Bestimmung der Begrifflichkeiten erfolgt grundsätzlich durch Verweis auf die in der EU-Prospektverordnung
enthaltenen Definitionen, um der unmittelbaren Wirkung der EU-Prospektverordnung Rechnung zu tragen und
sicherzustellen, dass die Anwendung des WpPG im Einklang mit den europäischen Vorgaben erfolgt.
Der Begriff des öffentlichen Angebots von Wertpapieren in Nummer 2 der Vorschrift ergibt sich aus der Legalde-
finition in Artikel 2 Buchstabe d der EU-Prospektverordnung. Anders als im bisherigen § 2 Nummer 4 WpPG
enthält die Definition in der EU-Prospektverordnung keine explizite Bestimmung, dass Mitteilungen auf Grund
des Handels von Wertpapieren an einem organisierten bzw. geregelten Markt oder im Freiverkehr kein öffentli-
ches Angebot darstellen. Allerdings wird in Erwägungsgrund 14 der EU-Pr

Auszug — die Begründung zu dieser Einheit umfasst 52.480 Zeichen. Der vollständige Wortlaut steht in der Drucksache.

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Herkunft

BT-Drs. 19/8005, 19. Wahlperiode · Dokumentations- und Informationssystem für Parlamentsmaterialien (DIP) · Zeichenposition 146.973–199.453 der Textfassung · Extraktion pdftotext -layout (gutter 0.04) +D1D2D3 · Prüfwert ee19bf88d435be74….

Deutscher Bundestag/Bundesrat – DIP