§ 21 Sonstige Gründe
Stand: 10.06.2019
Wird zitiert von 50
Wichtigste und neueste Entscheidungen anzeigen
Nach Gewicht
- VG Berlin, 10.12.2024 – 21 K 298/23Zitiert von 1
- OVG Berlin-Brandenburg, 11.12.2025 – OVG 6 B 3/25
- BVerwG, 18.04.2013 – 5 C 21/12Missbräuchliche Inanspruchnahme von Wohngeld; erhebliches Vermögen; Zumutbarkeit des VermögenseinsatzesZitiert von 32
- VGH Baden-Württemberg, 09.10.2024 – 12 S 2728/22Zitiert von 3
- VG Berlin, 24.01.2023 – 21 K 64/22Zitiert von 2
- VG München, 18.09.2025 – M 22 K 24.4753
Zuletzt entschieden
- VG Schleswig, 13.02.2026 – 15 A 71/23
- OVG Niedersachsen, 21.10.2025 – 2 PA 99/25Zitiert von 1
- VGH Hessen, 17.09.2025 – 10 D 1332/25
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 21 WoGG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,
1.
wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,
2.
wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder
3.
soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.