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# § 21 WoGG — Sonstige Gründe

Wohngeldgesetz  
Stand: 10.06.2019 (konsolidierte Textfassung, kein amtliches Inkrafttretensdatum)

Ein Wohngeldanspruch besteht nicht,

- 1. wenn das Wohngeld weniger als 10 Euro monatlich betragen würde,

- 2. wenn alle Haushaltsmitglieder nach den §§ 7 und 8 Abs. 1 vom Wohngeld ausgeschlossen sind oder

- 3. soweit die Inanspruchnahme missbräuchlich wäre, insbesondere wegen erheblichen Vermögens.

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Zitiervorschlag: § 21 WoGG

Quelle: Bundesamt für Justiz, abgerufen 02.07.2026

Nicht-amtliche Lesefassung — verbindlich ist das Bundesgesetzblatt

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