Gesetze / Wohngeldgesetz

WoGG

§ 13 Gesamteinkommen

Stand: 01.01.2021

SozialrechtBund2 Fassungen78 Entscheidungen

Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/13#abs-1 (1) Das Gesamteinkommen ist die Summe der Jahreseinkommen (§ 14) der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder abzüglich der Freibeträge (die §§ 17 und 17a) und der Abzugsbeträge für Unterhaltsleistungen (§ 18).

Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WoGG/13#abs-2 (2) Das monatliche Gesamteinkommen ist ein Zwölftel des Gesamteinkommens.

§ 12 § 14