§ 48 Bereitschaftsdienst, Spannungs- oder Verteidigungsfall
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/48#abs-1 (1) Sind Wehrübungen als Bereitschaftsdienst nach § 6 Absatz 6 angeordnet worden,
Satz 1 Nummer 5 gilt nicht für männliche Personen, die
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/48#abs-2 (2) Im Spannungs- oder Verteidigungsfall gelten Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 bis 5 und folgende Vorschriften:
Wird zitiert von 25 Entscheidungen zu § 48 WPflG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 03.02.2021 – 2 C 29/20Klagebefugnis gegen Zurückstellung von DienstleistungenZitiert von 11
- BVerwG, 04.08.2017 – 6 B 34/17Heranziehung zu Dienstleistungen; einheitliches Wehrübungsrecht; AuswahlermessenZitiert von 21
- BVerwG, 21.02.2007 – 6 B 95.06
- VG Magdeburg, 23.06.2022 – 5 A 143/20 MDZitiert von 4
- BVerwG, 15.06.2011 – 6 B 8.11Zitiert von 1
- BVerwG, 04.05.2006 – 6 B 5.06
Zuletzt entschieden
- VG Düsseldorf, 21.08.2026 – 10 L 2384/26Fehlende Antragsbefugnis für einen Eilantrag auf Heranziehung zu einer Reservedienstleistung Redaktioneller Titel von nu:legal – nicht vom Gericht verfasstZitiert von 1
- BVerwG, 23.11.2016 – 2 B 63/15Übernahme eines Landesbeamten durch Landkreis; Rechtsschutzbedürfnis für Anfechtungsklage gegen ÜbernahmeverfügungZitiert von 8
- BVerwG, 28.10.2015 – 2 C 23/14Keine Klagebefugnis eines früheren Berufssoldaten gegen seine Nichtheranziehung zu WehrübungenZitiert von 6
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 48 WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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04.08.2019 Ausfertigung
§ 48 neu gefasst durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I 1147)
BGBl. 2019 I S. 1147
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.