§ 4 Arten des Wehrdienstes
Stand: 01.01.2026
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/4#abs-1 (1) Der nach Maßgabe dieses Gesetzes zu leistende Wehrdienst umfasst
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/4#abs-2 (2) (weggefallen)
Permalink zu Abs. 3recht.nulegal.eu/gesetze/WehrPflG/4#abs-3 (3) Der Wehrdienst kann auch freiwillig geleistet werden. Wer auf Grund freiwilliger Verpflichtung einen Wehrdienst nach Absatz 1 leistet, hat die Rechtsstellung eines Soldaten, der auf Grund der Wehrpflicht Wehrdienst leistet.
Wird zitiert von 14 Entscheidungen zu § 4 WPflG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerfG, 24.04.1985 – 2 BvF 2/83, 2 BvF 3/83, 2 BvF 4/83, 2 BvF 2/84 · Kriegsdienstverweigerung IIZitiert von 78
- BAG, 22.09.2016 – 6 AZR 432/15Besitzstandszulage nach § 11 Abs. 1 TVÜ-VKA bei Unterbrechung der Kindergeldberechtigung durch freiwilligen zusätzlichen WehrdienstZitiert von 24
- VG Köln, 09.08.2005 – 15 K 1627/03Zitiert von 1
- LSG NRW, 16.12.2009 – L 3 R 106/09Zitiert von 4
- BGH, 11.07.2005 – NotZ 29/04
- BVerwG, 21.11.2019 – 2 WD 31/18Zur Geltung eines versuchten Reisekostenbetrugs eines Reserveoffiziers als DienstvergehenZitiert von 11
Zuletzt entschieden
- LSG Hessen, 27.02.2023 – L 5 R 303/20Zitiert von 1
- OVG Rheinland-Pfalz, 17.09.2021 – 10 A 10339/21Zitiert von 1
- VG Kassel, 21.10.2019 – 1 K 3053/18.KS
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 4 WPflG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.
Änderungsverlauf
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27.02.2025 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 27. Februar 2025 (BGBl. I Nr. 72)
BGBl. 2025 I Nr. 72
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04.08.2019 Ausfertigung
§ 4 geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 4. August 2019 (BGBl. I 1147)
BGBl. 2019 I S. 1147
Quelle öffnet die Stelle im Gesetzblatt, an der die Änderung angeordnet wurde; wo sich nur der ändernde Artikel sicher bestimmen lässt, öffnet der Knopf diesen Artikel. Gesetzgebungsmaterialien öffnet die amtliche Begründung zu genau dieser Regelungseinheit. Steht statt eines Knopfes nur die Fundstelle, liegt uns der Text dieser Ausgabe nicht vor.
Die Zuordnung einer Textänderung zum ändernden Gesetz ist abgeleitet — aus der Standangabe des Gesetzes und dem beobachteten Änderungsdatum — und keine amtliche Angabe. Maßgeblich ist allein das Gesetzblatt.